RS Vwgh 2003/6/18 2001/06/0165

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Veröffentlicht am 18.06.2003
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L82007 Bauordnung Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
BauO Tir 1998 §22 Abs4;

Rechtssatz

Das Gesetz sieht in § 22 Abs. 4 Tir BauO 1998 nur für zwei Fälle die Erlassung von Bescheiden vor, nämlich im Falle der Bewilligungspflicht des angezeigten Bauvorhabens und im Falle der Untersagung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001060165.X01

Im RIS seit

09.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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