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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
§ 26 Abs. 1 Z. 1 Stmk. BauG 1995 gewährt im Zusammenhang mit der Widmungskategorie "Allgemeines Wohngebiet" gemäß § 23 Abs. 5 lit. b Stmk. ROG 1974 nur insoweit einen Immissionsschutz, als es sich um sonstige Gebäude im Sinne dieser Bestimmung handelt, die keine Wohnbauten sind.
Schlagworte
Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001060143.X01Im RIS seit
01.08.2003