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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Ist Gegenstand der vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Entscheidung die Ablehnung einer vom Beschwerdeführer beantragten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, so kann dadurch der Beschwerdeführer nur in seinem subjektiven Recht auf Bewilligung der Wiedereinsetzung verletzt sein (Hinweis E 24. Juni 1997, 97/17/0148). Die Behauptung der Rechtsverletzung in diesem Recht bildet daher den Beschwerdepunkt im Sinne des § 28 Abs. 1 Z 4 VwGG.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002170281.X02Im RIS seit
01.08.2003