RS Vwgh 2003/6/23 2002/17/0281

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Veröffentlicht am 23.06.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Ist Gegenstand der vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Entscheidung die Ablehnung einer vom Beschwerdeführer beantragten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, so kann dadurch der Beschwerdeführer nur in seinem subjektiven Recht auf Bewilligung der Wiedereinsetzung verletzt sein (Hinweis E 24. Juni 1997, 97/17/0148). Die Behauptung der Rechtsverletzung in diesem Recht bildet daher den Beschwerdepunkt im Sinne des § 28 Abs. 1 Z 4 VwGG.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002170281.X02

Im RIS seit

01.08.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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