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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §34Rechtssatz
Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Bezeichnung eines gesetzlichen Wiederaufnahmegrundes; Vorbringen der Einschreiterin nicht auf das frühere Verfahren zu B1475/03 gestützt
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / WiederaufnahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2006:B3326.2005Dokumentnummer
JFR_09939772_05B03326_01