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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/06/0251 E 25. Jänner 1996 RS 1Stammrechtssatz
War in einem Bauverfahren der erstinstanzliche Bescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Graz dem Bauwerber vor dem Inkrafttreten des Stmk BauG 1995 (1.9.1995) zugestellt worden und hat der Bauwerber gleichfalls vor dem Inkrafttreten des Stmk BauG 1995 die Berufung bei der Behörde erster Instanz eingebracht, handelt es sich nicht um einen Fall, bei dem das erstinstanzliche Verfahren noch im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Stmk BauG 1995 anhängig war.
Schlagworte
Maßgebender Zeitpunkt Änderung der ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999170219.X01Im RIS seit
21.07.2003