RS Vwgh 2003/6/24 2001/01/0236

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Veröffentlicht am 24.06.2003
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

MRK Art8 Abs2;
StbG 1985 §10 Abs1 Z6 idF 1998/I/124;
StbG 1985 §11 idF 1998/I/124;

Rechtssatz

Der von der Beschwerde behauptete Aufenthalt im Bundesgebiet von 22 Jahren kann an der von der belangten Behörde vorgenommenen Einschätzung, dass die Art, Schwere und Häufigkeit der Begehung von Gewaltdelikten die negative Einstellung gegenüber den zur Hintanhaltung von Gefahren für das Leben, die Gesundheit von Menschen sowie der allgemeinen Sicherheit erlassenen Gesetzen zum Ausdruck bringt, nichts ändern (Hinweis: E 17.9.2002, Zl. 2002/01/0384).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001010236.X04

Im RIS seit

21.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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