RS Vwgh 2003/6/24 98/01/0201

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.06.2003
beobachten
merken

Index

41/01 Sicherheitsrecht

Norm

SicherheitsgebührenV 1996 §2;
SPG 1991 §5a idF 1996/201;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/01/0202 98/01/0204 98/01/0203

Rechtssatz

Der Verordnungsgeber wollte für die Anwendung des begünstigten Gebührensatzes nach § 2 der SicherheitsgebührenV 1996 auch in Bezug auf Sportveranstaltungen darauf abstellen, dass an diesen ein öffentliches Interesse im Hinblick auf die Gesundheitsvorsorge besteht und dass sie nicht unmittelbar Erwerbsinteressen dienen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1998010201.X04

Im RIS seit

06.08.2003

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten