RS Vwgh 2003/6/24 2001/01/0502

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Veröffentlicht am 24.06.2003
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 idF 1998/I/124;
StbG 1985 §10a idF 1998/I/124;
StbG 1985 §11 idF 1998/I/124;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2001/01/0511 E 24. Juni 2003

Rechtssatz

Bei den Sprachkenntnissen gemäß § 10a StbG 1985 handelt es sich um eine Verleihungsvoraussetzung, die - ebenso wie die Verleihungsvoraussetzungen nach § 10 Abs. 1 Z 1 bis 8 StbG 1985 - in "gebundener " Entscheidung zu beurteilen ist. Liegen alle sachverhaltsbezogen notwendigen Verleihungsvoraussetzungen vor, ist in einem nächsten Schritt eine Ermessensentscheidung gemäß § 11 StbG 1985 zu treffen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001010502.X01

Im RIS seit

21.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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