RS Vwgh 2003/6/24 2001/14/0084

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Veröffentlicht am 24.06.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;
BAO §169;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/14/0085

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/14/0173 E 23. April 2002 RS 2

Stammrechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es die Aufgabe des Abgabepflichtigen, im Ausland lebende Geschäftspartner, die als Zeugen vernommen werden sollen, stellig zu machen (Hinweis E 29.5.2001, 96/14/0069).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001140084.X02

Im RIS seit

18.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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