RS Vwgh 2003/6/24 2003/14/0027

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Veröffentlicht am 24.06.2003
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §304;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2003/14/0028

Rechtssatz

Die Norm des § 304 BAO findet im Falle der Wiederaufnahme von Feststellungsverfahren keine Anwendung, weil Feststellungsbescheide nicht der Verjährung unterliegen (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 2950).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003140027.X01

Im RIS seit

18.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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