Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §7;Rechtssatz
Der materielle Verschleiß eines Gebäudes, also die technische Abnutzung, tritt unabhängig davon ein, ob der Abgabepflichtige das Gebäude selbst für eigene betriebliche Zwecke nutzt oder er die Nutzung einem anderen Gewerbetreibenden überlässt. Auf die wirtschaftliche Abnutzung, also die Bedachtnahme auf die konkrete Verwendungsmöglichkeit im Betrieb des Abgabepflichtigen, kommt es im Bereich der Pauschalsätze nicht an. Solcherart steht der Umstand, dass ein Gebäude zu unterschiedlichen Zwecken vermietet werden kann und deshalb ein "Unmodernwerden" vor Ablauf der technischen Abnutzung regelmäßig nicht anzunehmen sein wird, der Anwendung der Pauschalsätze nach Maßgabe der Verwendung durch den Mieter nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999140015.X06Im RIS seit
11.08.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013