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90/02 FührerscheingesetzNorm
FSG 1997 §24 Abs1 Z2;Rechtssatz
Die Einschränkung der Gültigkeit einer Lenkerberechtigung durch Befristung dient auch der Überprüfung, ob die notwendige Kontrolle des Blutzuckers tatsächlich erfolgt und ob eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes mit der Möglichkeit des Wegfalles der Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen eingetreten ist (Hinweis E 28. September 1993, 93/11/0127).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003110066.X02Im RIS seit
21.07.2003