RS Vwgh 2003/6/24 2001/01/0236

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.06.2003
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/01/0384 E 17. September 2002 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der vorzunehmenden Prognose künftigen Wohlverhaltens des Fremden über zukünftiges Verhalten im Rahmen der Überprüfung der Verleihungsvoraussetzungen nach § 10 Abs. 1 Z. 6 StbG 1985 fallen Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit besonders ins Gewicht (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 22. Dezember 1999, Zl. 98/01/0086).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001010236.X01

Im RIS seit

21.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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