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41/01 SicherheitsrechtNorm
SPG 1991 §38a Abs1 idF 1999/I/146;Rechtssatz
In der E vom 21.12.2000, Zl. 2000/01/0003, die zur Rechtslage vor der Novelle BGBl. I Nr. 146/1999, die jedoch mit der im Beschwerdefall anzuwendenden Rechtslage vergleichbar ist (die durch die Novelle BGBl. I Nr. 146/1999 eingeführte Möglichkeit des Ausspruches eines Betretungsverbotes entspricht im Wesentlichen dem davor möglichen Ausspruch eines Rückkehrverbotes gemäß § 38a Abs. 2 SPG 1991), erging, sind die für die Annahme der Rechtmäßigkeit einer Wegweisung notwendigen Voraussetzungen dargestellt; diese müssen gemäß § 38a Abs. 2 erster Satz SPG 1991 idF BGBl. I Nr. 146/1999 auch für das Betretungsverbot vorliegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001010177.X01Im RIS seit
28.07.2003