RS Vwgh 2003/6/24 2001/01/0177

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.06.2003
beobachten
merken

Index

41/01 Sicherheitsrecht

Norm

SPG 1991 §38a Abs1 idF 1999/I/146;
SPG 1991 §38a Abs2 idF 1996/759;
SPG 1991 §38a Abs2 idF 1999/I/146;

Rechtssatz

In der E vom 21.12.2000, Zl. 2000/01/0003, die zur Rechtslage vor der Novelle BGBl. I Nr. 146/1999, die jedoch mit der im Beschwerdefall anzuwendenden Rechtslage vergleichbar ist (die durch die Novelle BGBl. I Nr. 146/1999 eingeführte Möglichkeit des Ausspruches eines Betretungsverbotes entspricht im Wesentlichen dem davor möglichen Ausspruch eines Rückkehrverbotes gemäß § 38a Abs. 2 SPG 1991), erging, sind die für die Annahme der Rechtmäßigkeit einer Wegweisung notwendigen Voraussetzungen dargestellt; diese müssen gemäß § 38a Abs. 2 erster Satz SPG 1991 idF BGBl. I Nr. 146/1999 auch für das Betretungsverbot vorliegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001010177.X01

Im RIS seit

28.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten