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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
EStG 1972 §7 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/14/0141 E 17. November 1992 VwSlg 6729 F/1992 RS 1Stammrechtssatz
Unter betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes ist die Dauer seiner technischen und wirtschaftlichen Nutzbarkeit zu verstehen. Die technische Abnutzung ist der materielle Verschleiß des Wirtschaftsgutes, sein Substanzverzehr. Als wirtschaftliche Abnutzung wird die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit des Wirtschaftsgutes für den Steuerpflichtigen bezeichnet (Hinweis Hofstätter-Reichel, Kommentar zur Einkommensteuer, § 7 EStG 1972, Textziffer 9).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999140015.X02Im RIS seit
11.08.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013