RS Vwgh 2003/6/24 2001/01/0560

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Veröffentlicht am 24.06.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

AVG §45 Abs2;
StbG 1985 §10 Abs4 Z1;
StbG 1985 §10 Abs5 Z3;

Rechtssatz

Während die Feststellungen über den Schulbesuch und die anschließende Berufstätigkeit der Beschwerdeführerin einer für sie positiven Beurteilung zugänglich wären, fehlen für eine Gesamtbeurteilung weitere Feststellungen zum zweiten Teilaspekt der Integration, nämlich der persönlichen Verankerung in Österreich. Die Feststellungen über die Deutschkenntnisse und die Familienverhältnisse der Beschwerdeführerin deuten - iVm dem 4- jährigen Schulbesuch in Österreich - allerdings darauf hin, dass auch insoweit die Voraussetzungen des § 10 Abs. 5 Z. 3 StbG 1985 erfüllt seien. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen hätte die belangte Behörde auch ohne ausdrückliche Geltendmachung des genannten Tatbestandes durch die Beschwerdeführerin prüfen müssen (vgl. E 12.3.2002, Zl. 2000/01/0216).

Schlagworte

Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001010560.X01

Im RIS seit

30.09.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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