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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlkomatV 1994 §1 idF 1997/II/146;Rechtssatz
Was die "Eichung" des bei der Messung verwendeten Gerätes der Marke Siemens (vgl. dazu § 1 Z. 1 der Alkomatverordnung BGBl. Nr. 789/1994 idF BGBl. Nr. 146/1997) anlangt, so ist es jedenfalls nicht erforderlich, dass sich die belBeh auf einen diesbezüglichen "Eichschein" berufen kann, weil die Eichung auch auf andere Weise als durch Einholung eines Eichscheines bewiesen werden kann (Hinweis E 15. November 2000, 2000/03/0260, wo der Beweis durch entsprechende Auskunft eines Bediensteten des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen erbracht wurde; E 19. Oktober 2001, 2000/02/0005, betreffend die Einholung einer diesbezüglichen Bestätigung dieser Behörde).
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes FachgebietBesondere Rechtsgebiete AlkoholisierungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003110131.X01Im RIS seit
21.07.2003Zuletzt aktualisiert am
03.07.2014