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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33Leitsatz
Abweisung des Wiedereinsetzungsantrags, Zurückweisung des Verfahrenshilfeantrags als verspätetRechtssatz
Der Einschreiter bringt vor, er habe sich entschlossen, nunmehr auch einen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof zu stellen, weil ihn sein Verfahrenshelfer darauf aufmerksam gemacht habe, dass der Verwaltungsgerichtshof ähnliche Beschwerden unter Hinweis auf die eindeutige Rechtslage abgewiesen habe. Angesichts dieser Ausführungen kann nicht davon gesprochen werden, dass ein "unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis" vorliegt, durch das der Einschreiter an der rechtzeitigen Stellung eines Verfahrenshilfeantrages beim Verfassungsgerichtshof gehindert wurde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Fristen, Beschwerdefrist, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / WiedereinsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2006:B3631.2005Dokumentnummer
JFR_09939772_05B03631_01