RS Vwgh 2003/6/25 AW 2003/04/0020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.2003
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §87;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Stattgebung - Entziehung der Gewerbeberechtigung - Zwingende öffentliche Interessen stehen der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nur entgegen, wenn weitere besondere Umstände hinzutreten, die über das übliche, bei jeder Verwaltungsmaßnahme vorauszusetzende Interesse hinausgehen (im Beschwerdefall: keine solchen Umstände gegeben).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:AW2003040020.A01

Im RIS seit

15.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten