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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Es handelt sich bei der Verlässlichkeit gemäß § 32 Abs. 1 lit. b LuftfahrtG i.V.m. § 7 ZPLV - wie bei der Verkehrszuverlässigkeit gemäß § 7 FSG 1997 (siehe das hg. Erkenntnis vom 24. April 2001, Zl. 2001/11/0104) - um eine Charaktereigenschaft, die - wie die Verkehrszuverlässigkeit gemäß FSG 1997 - ohne Hinzuziehung von Sachverständigen-Gutachten auf Grund der betreffenden begangenen strafbaren Handlungen und deren Wertung von der Behörde zu beurteilen ist. Ebenso ist die Verlässlichkeit keinem Zeugenbeweis zugänglich.
Schlagworte
Beweismittel SachverständigenbeweisBeweismittel ZeugenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002030069.X02Im RIS seit
01.08.2003Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015