RS Vwgh 2003/6/25 2002/03/0069

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Veröffentlicht am 25.06.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Führerscheingesetz
92 Luftverkehr

Norm

AVG §45 Abs2;
FSG 1997 §7;
LuftfahrtG 1958 §32 Abs1 litb;
ZLPV 1958 §7;

Rechtssatz

Es handelt sich bei der Verlässlichkeit gemäß § 32 Abs. 1 lit. b LuftfahrtG i.V.m. § 7 ZPLV - wie bei der Verkehrszuverlässigkeit gemäß § 7 FSG 1997 (siehe das hg. Erkenntnis vom 24. April 2001, Zl. 2001/11/0104) - um eine Charaktereigenschaft, die - wie die Verkehrszuverlässigkeit gemäß FSG 1997 - ohne Hinzuziehung von Sachverständigen-Gutachten auf Grund der betreffenden begangenen strafbaren Handlungen und deren Wertung von der Behörde zu beurteilen ist. Ebenso ist die Verlässlichkeit keinem Zeugenbeweis zugänglich.

Schlagworte

Beweismittel SachverständigenbeweisBeweismittel Zeugenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002030069.X02

Im RIS seit

01.08.2003

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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