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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
KflG 1952 §1 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2000/03/0243Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/03/0277 E 20. Jänner 1999 RS 1 Hier nur erster Satz.Stammrechtssatz
Für das Vorliegen eines konzessionspflichtigen Kraftfahrlinienverkehrs iSd § 1 Abs 2 KflG ist erforderlich, dass die Tätigkeit des die angebotene Personenbeförderung ausführenden Unternehmens - diesem gegenüber - gegen Vergütung durch die beförderten Personen oder durch Dritte erfolgt (§ 1 Abs 2 Z 1 KflG). Es kommt aber nicht darauf an, dass die Kosten für die Beförderung durch ein Personenverkehrsunternehmen von dem die Personenbeförderung anbietenden Unternehmen selbst übernommen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000030183.X03Im RIS seit
22.07.2003