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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §84 Abs3;Rechtssatz
Der Umstand, dass in der Umgebung des Gasthofes der Beschwerdeführer offensichtlich mehrere gleichartige Schilder bewilligt wurden, hat keinen Einfluss auf den Ausgang des gegenständlichen Verfahrens, können doch die Beschwerdeführer daraus keine Rechte für sich ableiten (vgl. das hg. Erkenntnis vom 24. Jänner 1990, Zl. 89/02/0167, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000030209.X02Im RIS seit
05.08.2003Zuletzt aktualisiert am
20.04.2011