RS Vwgh 2003/6/25 2002/03/0112

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.2003
beobachten
merken

Index

24/01 Strafgesetzbuch
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

BetriebsO 1994 §13 Abs1;
BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;
StGB §80;
StVO 1960 §4 Abs1 lita;
StVO 1960 §4 Abs1 litb;
StVO 1960 §4 Abs2;

Rechtssatz

Als nicht zulässig erachtet es der Verwaltungsgerichtshof für die Annahme des Nichtvorliegens der Vertrauenswürdigkeit im Sinne des § 6 Abs. 1 Z. 3 BetriebsO 1994, das Verhalten vor den Gendarmeriebeamten und im strafgerichtlichen Verfahren (hier betreffend fahrlässige Tötung) zur Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit heranzuziehen (hier: diese Umstände können aber nicht als für die von der belangten Behörde getroffene Annahme des Nichtvorliegens der Vertrauenswürdigkeit maßgeblich angesehen werden).

Schlagworte

Hilfeleistung Meldepflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002030112.X06

Im RIS seit

24.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten