RS Vwgh 2003/6/26 2002/16/0299

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Veröffentlicht am 26.06.2003
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §21 Z1;

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind unter dem vereinbarten Preis neben dem Kaufpreis auch noch sämtliche anderen ziffernmäßig bestimmten Leistungen zu verstehen, die der Erwerber erbringen muss, um die Geschäftsanteile zu erhalten (Hinweis E 19.9.2001, 2001/16/0146). Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob und in welchem Ausmaß die Leistungen tatsächlich erbracht werden (Hinweis E 27.1.2000, 99/16/0454).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002160299.X01

Im RIS seit

24.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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