RS Vwgh 2003/6/26 2002/16/0286

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Veröffentlicht am 26.06.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/16/0287 2002/16/0289 2002/16/0288

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof ist im Rahmen eines Verfahrens auf Grund einer Bescheidbeschwerde nur die Rechtmäßigkeit des tatsächlich erlassenen, bei ihm angefochtenen Bescheides zu prüfen berufen.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002160286.X03

Im RIS seit

24.07.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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