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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/16/0287 2002/16/0289 2002/16/0288Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof ist im Rahmen eines Verfahrens auf Grund einer Bescheidbeschwerde nur die Rechtmäßigkeit des tatsächlich erlassenen, bei ihm angefochtenen Bescheides zu prüfen berufen.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002160286.X03Im RIS seit
24.07.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013