RS Vwgh 2003/6/26 2002/16/0286

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Veröffentlicht am 26.06.2003
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Index

L34008 Abgabenordnung Vorarlberg
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgVG Vlbg 1984 §105;
BAO §239;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/16/0287 2002/16/0289 2002/16/0288

Rechtssatz

Die Rückzahlung von Guthaben iSd § 105 Vlbg AbgVG hat zur selbstverständlichen Voraussetzung, dass ein solches Guthaben auf dem Abgabenkonto besteht. Im Übrigen sind dabei die tatsächlich durchgeführten Buchungen auf dem Abgabenkonto maßgeblich, nicht diejenigen, die nach Auffassung des Abgabenschuldners hätten durchgeführt werden müssen (Hinweis Ritz, BAO2, § 239 BAO, Rz 1 und die dort wiedergegebene hg Rechtsprechung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002160286.X02

Im RIS seit

24.07.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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