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L34008 Abgabenordnung VorarlbergNorm
AbgVG Vlbg 1984 §105;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/16/0287 2002/16/0289 2002/16/0288Rechtssatz
Die Rückzahlung von Guthaben iSd § 105 Vlbg AbgVG hat zur selbstverständlichen Voraussetzung, dass ein solches Guthaben auf dem Abgabenkonto besteht. Im Übrigen sind dabei die tatsächlich durchgeführten Buchungen auf dem Abgabenkonto maßgeblich, nicht diejenigen, die nach Auffassung des Abgabenschuldners hätten durchgeführt werden müssen (Hinweis Ritz, BAO2, § 239 BAO, Rz 1 und die dort wiedergegebene hg Rechtsprechung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002160286.X02Im RIS seit
24.07.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013