RS Vwgh 2003/6/26 99/18/0274

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Veröffentlicht am 26.06.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §56;
AVG §62 Abs1;
FrG 1997 §10 Abs2 Z1;
FrG 1997 §10 Abs2 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/18/0273 E 26. Juni 2003 RS 6

Stammrechtssatz

Eine ausdrückliche Feststellung, seit wann der Fremde nicht über ausreichende Mittel zu seinem Unterhalt verfüge, ist im angefochtenen Bescheid nicht enthalten. Im Hinblick darauf ist mangels anderer Anhaltspunkte auf den Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides abzustellen (vgl. etwa das Erkenntnis vom 14. April 2000, Zlen. 99/18/0306, 0307).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999180274.X05

Im RIS seit

19.08.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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