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23/01 KonkursordnungNorm
GGG 1984 §19a idF 1996/201;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage, ob eine im Wege des Schriftsatzes vom 9. Jänner 1997 (und damit nach dem Inkrafttreten des § 19a GGG) erfolgte Hereinnahme des Gemeinschuldners in den Kreis der beklagten Parteien neben den Masseverwalter und neben die ursprünglich zweitbeklagte Partei in Bezug auf die konkursfrei gewordenen Liegenschaftsanteile eine Vermehrung der klagsweise in Anspruch genommenen Personen darstellt oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003160082.X02Im RIS seit
24.07.2003