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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Den Nachbarn einer Betriebsanlage sind die in § 74 Abs. 2 Z. 1 und 2 GewO 1994 genannten Rechte gewährleistet. Nicht aber kommt den Nachbarn ein isoliertes Recht auf die Begrenzung der Emissionen von Luftschadstoffen zu (vgl. Grabler, Stolzlechner, Wendl, GewO 1994 (2003) 585 und die hier referierte Judikatur).
Schlagworte
Gewerberecht Nachbar RechtsnachfolgerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002040195.X02Im RIS seit
04.08.2003Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008