RS Vwgh 2003/6/27 2002/04/0195

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §8;
GewO 1994 §74 Abs2 Z1;
GewO 1994 §74 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Den Nachbarn einer Betriebsanlage sind die in § 74 Abs. 2 Z. 1 und 2 GewO 1994 genannten Rechte gewährleistet. Nicht aber kommt den Nachbarn ein isoliertes Recht auf die Begrenzung der Emissionen von Luftschadstoffen zu (vgl. Grabler, Stolzlechner, Wendl, GewO 1994 (2003) 585 und die hier referierte Judikatur).

Schlagworte

Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002040195.X02

Im RIS seit

04.08.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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