RS Vwgh 2003/6/27 2002/04/0195

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;

Rechtssatz

Es besteht keine Verpflichtung der Behörde, einen weiteren Sachverständigen beizuziehen, wenn die Richtigkeit der Ausführungen der beigezogenen Sachverständigen von einer Partei des Verfahrens in Zweifel gezogen wird.

Schlagworte

Sachverständiger Entfall der Beiziehung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002040195.X04

Im RIS seit

04.08.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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