Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22;Rechtssatz
Wenn eine schriftliche Vereinbarung bei Verträgen naher Angehöriger nicht vorliegt, so müssen doch zumindest die wesentlichen Vertragsbestandteile mit genügender Deutlichkeit festgelegt sein (Hinweis E 8.9.1992, 87/14/0186).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1997130215.X03Im RIS seit
24.07.2003