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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §18;Rechtssatz
Bei den Beiträgen an eine private Krankenversicherung handelt es sich weder um Pflichtbeiträge zu einer Versorgungs- und Unterstützungseinrichtung der Kammer noch um Beiträge zu einer inländischen gesetzlichen Krankenversicherung. Daher kommen solche Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung nur als Sonderausgaben in Betracht (Hinweis Doralt, EStG I7, Tz 279 zu § 4).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1997130230.X02Im RIS seit
25.07.2003