RS Vwgh 2003/7/2 98/08/0358

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Veröffentlicht am 02.07.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
AVG §63 Abs3;
AVG §66 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/04/0326 E 10. September 1991 RS 2

Stammrechtssatz

Bei Bestehen einer rechtlichen Trennbarkeit des im Bescheid der Unterbehörde enthaltenen Abspruches muß die Berufung hinsichtlich jedes trennbaren Teiles eine Begründung enthalten, um der Bestimmung des § 63 Abs 3 AVG zu entsprechen (Hinweis E 29.6.1982, 81/11/0057).

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1998080358.X01

Im RIS seit

14.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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