RS Vfgh 2006/3/8 B3543/05

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Veröffentlicht am 08.03.2006
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

AVG §34 Abs3
ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit

Rechtssatz

Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Stellung eines "Devolutionsantrags" nach Aufhebung des Vorstellungsbescheides betreffend eine Ordnungsstrafe durch den Verwaltungsgerichtshof bzw zur Einbringung einer Klage auf Rückzahlung des bezahlten Betrages als offenbar aussichtslos; keine Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über eine Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht; Rückforderung des Betrages ausgeschlossen angesichts des dem Rechtsbestand unverändert angehörenden Bescheides des UVS Steiermark über die Verhängung der Ordnungsstrafe

Entscheidungstexte

  • B 3543/05
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 08.03.2006 B 3543/05

Schlagworte

VfGH / Verfahrenshilfe, Auslegung eines Antrages, Verwaltungsverfahren, Ordnungsstrafe, Devolution, Säumnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2006:B3543.2005

Dokumentnummer

JFR_09939692_05B03543_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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