RS Vwgh 2003/7/2 98/08/0358

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Veröffentlicht am 02.07.2003
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs3;

Rechtssatz

§ 49 Abs. 3 ASVG enthält eine Aufzählung jener Geld- und Sachbezüge, die nicht als Entgelt im Sinne der Abs. 1 und 2 leg. cit. gelten, das heißt die an sich die Merkmale der in den Abs. 1 und 2 angeführten Art aufweisen, jedoch Kraft besonderer gesetzlicher Vorschriften in Abs. 3 des § 49 leg. cit. von der Bewertung als beitragspflichtiges Entgelt ausgenommen sind (Hinweis E 25. Mai 1987, 86/08/0100, VwSlg 12474 A/1987).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1998080358.X02

Im RIS seit

14.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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