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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/14/0008 E 28. November 2000 RS 1Stammrechtssatz
Ein Arbeitszimmer liegt dann im Wohnungsverband, wenn es einen Teil der Wohnung oder eines Einfamilienhauses darstellt und über einen gemeinsamen Eingang mit den Wohnräumlichkeiten verfügt (Hinweis E 13. Oktober 1999, 99/13/0093). Der Mittelpunkt einer Tätigkeit ist nach ihrem materiellen Schwerpunkt zu beurteilen; im Zweifel wird darauf abzustellen sein, ob das Arbeitszimmer in zeitlicher Hinsicht für mehr als die Hälfte der Tätigkeit im Rahmen der konkreten Einkunftsquelle benützt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999150177.X03Im RIS seit
11.08.2003Zuletzt aktualisiert am
08.12.2010