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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AgrVG §7 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/07/0129Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/07/0088 E 24. Oktober 1995 RS 1Stammrechtssatz
Wie dem § 7 Abs 2 AgrVG unschwer zu entnehmen ist, kommt der "Kundmachung" bzw einer Verständigung der Parteien kein selbständiger Bescheidcharakter zu. Sie sind vielmehr Voraussetzung für die Erlassung von Bescheiden (zB Flurbereinigungsplan, Nachbewertungsplan) durch Auflage zur allgemeinen Einsicht.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999070084.X02Im RIS seit
25.07.2003