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L34009 Abgabenordnung WienNorm
LAO Wr 1962 §164;Rechtssatz
Soweit der angefochtene Bescheid die Zurückweisung einer Berufung und die Festsetzung eines Säumniszuschlages betrifft, konnten die Beschwerdeführerinnen in dem von ihnen als Beschwerdepunkt geltend gemachten Recht auf richtige Festsetzung der Vergnügungssteuer nicht verletzt werden (Hinweis B 19. Dezember 2002, 99/15/0030).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001150131.X01Im RIS seit
11.08.2003