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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §224;Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung kann bei Haftungspflichtigen die Möglichkeit der Sicherungsexekution nur den Anwendungsbereich finden, dass ein Sicherstellungsauftrag zwischen Erlassung eines Haftungsbescheides und dem Eintritt seiner Vollstreckbarkeit erlassen werden kann (Hinweis E 11. Dezember 1996, 96/13/0048).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000150044.X01Im RIS seit
15.08.2003