RS Vwgh 2003/7/3 99/07/0178

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Veröffentlicht am 03.07.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §48 Abs1 Z1;
VwGG §48 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/07/0179 99/07/0180 99/07/0181 99/07/0182

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/07/0099 E 18. Jänner 1994 RS 9

Stammrechtssatz

Ein Zuspruch von Streitgenossenzuschlag ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht vorgesehen.

Schlagworte

Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999070178.X05

Im RIS seit

25.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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