RS Vwgh 2003/7/3 98/20/0589

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.07.2003
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Index

25/02 Strafvollzug
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

StVG §108 Abs1;
VStG §21 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Abmahnung eines Strafgefangenen nach § 108 Abs. 1 StVG handelt es sich nicht um eine Strafe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1998200589.X03

Im RIS seit

01.08.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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