Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §224;Rechtssatz
Im Sicherstellungsverfahren ist nicht zu prüfen, ob der Geschäftsführer zu Recht oder zu Unrecht zur Haftung für bestimmte Abgaben herangezogen wurde. Dies ist einem allfälligen Rechtsmittel- und Beschwerdeverfahren gegen den Haftungsbescheid vorbehalten. Weder der Ausgang eines allfälligen Berufungsverfahrens gegen den Haftungsbescheid noch der Ausgang eines Beschwerdeverfahrens gegen einen letztinstanzlichen Haftungsbescheid ist daher im Sicherstellungsverfahren abzuwarten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000150044.X02Im RIS seit
15.08.2003