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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §232;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/14/0170 E 30. Oktober 2001 RS 1Stammrechtssatz
Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages setzt zunächst die Verwirklichung jenes Tatbestandes voraus, an den die Abgabepflicht geknüpft ist. Die Verwirklichung dieses Tatbestandes muss im Hinblick auf die auch für Sicherstellungsaufträge geltende Begründungspflicht iSd § 93 Abs 3 lit a BAO in der Begründung des Sicherstellungsauftrages bzw in der diesen bestätigenden Berufungsentscheidung dargetan werden. Die Begründung muss in diesem Zusammenhang jedenfalls erkennen lassen, welcher konkrete Sachverhalt der Entscheidung zugrundegelegt wurde und welche Erwägungen im Rahmen der Beweiswürdigung dafür maßgebend waren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000150042.X03Im RIS seit
15.08.2003Zuletzt aktualisiert am
24.09.2012