RS Vwgh 2003/7/3 2002/20/0078

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Veröffentlicht am 03.07.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §23;
AsylG 1997 §7;
AsylG 1997 §8;
AVG §71;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Einem Wiedereinsetzungsantrag, der sich gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung einer Berufung gegen einen den Asylantrag abweisenden Bescheid richtet, kann die aufschiebende Wirkung mit der Folge zuerkannt werden, dass der mit der Beendigung des Verfahrens in der Hauptsache verbundene Verlust der Rechtsstellung eines Asylwerbers sistiert wird.

Schlagworte

Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002200078.X01

Im RIS seit

01.08.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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