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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1 / Unterhalt notwendigerLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags aufgrund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des AntragstellersRechtssatz
Aus seinem Vermögensbekenntnis und dem beigebrachten Einkommensnachweis geht hervor, dass der Antragsteller ein monatliches Einkommen iHv € 1.117,14 (netto) bezieht. Er bewohnt eine Mietwohnung, für deren Benützung er monatlich € 589 zu bezahlen hat. Der Antragsteller ist nach seinen Angaben überdies Eigentümer eines VW Passat, BJ 1996, und verfügt über eine Lebensversicherung und einen Bausparvertrag.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2006:B136.2006Dokumentnummer
JFR_09939687_06B00136_01