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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §41;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 94/07/0028 E 21. Februar 1995 RS 4 (hier ohne die beiden letzten Halbsätze)Stammrechtssatz
Sind die nach § 102 Abs 1 lit b WRG Parteistellung genießenden Bf infolge verspäteter Einwendungen im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren präkludiert, so können sie durch den nunmehr angefochtenen Bescheid, mit dem ihre Berufung wegen fehlender Parteistellung im erwähnten wasserrechtlichen Verfahren zurückgewiesen statt richtigerweise wegen Präklusion abgewiesen wurde, in dem vom Beschwerdepunkt umfaßten Recht auf meritorische Entscheidung über die genannte Berufung schon deshalb nicht verletzt sein, da sie mangels rechtzeitig erhobener Einwendungen einen Rechtsanspruch auf Überprüfung des erstinstanzlichen Bescheides nicht erworben haben (Hinweis E VS 3.12.1980, 3112/79, VwSlg 10317 A/1980).
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000070017.X02Im RIS seit
24.07.2003