RS Vwgh 2003/7/3 99/15/0177

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Veröffentlicht am 03.07.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd;

Rechtssatz

Was die vom Beschwerdeführer angeführte Tätigkeit als Vortragender betrifft, ist festzuhalten, dass der Mittelpunkt dieser Tätigkeit nicht im häuslichen Arbeitszimmer gelegen ist (Hinweis E 29. Jänner 2003, 99/13/0074).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999150177.X05

Im RIS seit

11.08.2003

Zuletzt aktualisiert am

08.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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