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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd;Rechtssatz
Was die vom Beschwerdeführer angeführte Tätigkeit als Vortragender betrifft, ist festzuhalten, dass der Mittelpunkt dieser Tätigkeit nicht im häuslichen Arbeitszimmer gelegen ist (Hinweis E 29. Jänner 2003, 99/13/0074).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999150177.X05Im RIS seit
11.08.2003Zuletzt aktualisiert am
08.12.2010