RS Vwgh 2003/7/3 99/15/0104

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Veröffentlicht am 03.07.2003
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §26 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine polizeiliche Meldung oder das Unterlassen derselben ist für die Frage des Wohnsitzes nicht entscheidend (Hinweis E 26. November 1991, 91/14/0041; E 21. Mai 1990, 89/15/0115).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Wohnsitz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999150104.X02

Im RIS seit

31.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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