RS Vwgh 2003/7/3 2002/07/0097

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.07.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/18/0496 E 25. Februar 1993 RS 1 (Hier: Eine solche Heilung wäre etwa darin zu erblicken gewesen, dass der Bf in seiner Berufung gegen den erstinstanzlichen Bescheid auf die Vertretungsmacht des M. hingewiesen hat.)

Stammrechtssatz

Für die Rechtswirksamkeit einer von einem Vertreter vorgenommenen Verfahrenshandlung genügt es, wenn ein zum Zeitpunkt der Verfahrenshandlung bestehendes Vollmachtverhältnis erst nachträglich beurkundet wird (Hinweis E 23.10.1978, 322/77; E 27.9.1989, 89/03/0162).

Schlagworte

nachträgliche Vollmachtserteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002070097.X01

Im RIS seit

24.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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