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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/18/0496 E 25. Februar 1993 RS 1 (Hier: Eine solche Heilung wäre etwa darin zu erblicken gewesen, dass der Bf in seiner Berufung gegen den erstinstanzlichen Bescheid auf die Vertretungsmacht des M. hingewiesen hat.)Stammrechtssatz
Für die Rechtswirksamkeit einer von einem Vertreter vorgenommenen Verfahrenshandlung genügt es, wenn ein zum Zeitpunkt der Verfahrenshandlung bestehendes Vollmachtverhältnis erst nachträglich beurkundet wird (Hinweis E 23.10.1978, 322/77; E 27.9.1989, 89/03/0162).
Schlagworte
nachträgliche VollmachtserteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002070097.X01Im RIS seit
24.07.2003