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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AWG 1990 §7;Rechtssatz
Die VerpackVO 1996 wurde nicht auf Grund des § 14 Abs 1 AWG 2002, sondern auf Grund der einschlägigen Bestimmungen des AWG 1990, insbesondere der §§ 7, 7a und 7 c legcit, erlassen. § 14 AWG 2002 enthält aber im Wesentlichen dieselbe Verordnungsermächtigung, wie sie jene Bestimmungen des AWG 1990 enthielten, auf die sich die VerpackVO 1996 gestützt hat. Unter diesem Blickwinkel tauchen keine Bedenken dagegen auf, dass sich die VerpackVO 1996 nicht auf § 14 Abs 1 AWG 2002 stützen könnte.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003070053.X01Im RIS seit
28.07.2003